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Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungförderungsgesetz (AFBG) – „Meister-BAföG“ Mit dem von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. "Meister-BAföG"– ist ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d.h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen, eingeführt worden. Hinweise und Anträge erhalten Sie bei uns oder unter www.meister-bafoeg.info |
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